24/7-Notdienst – 365 Tage im Jahr
1. Geltungsbereich dieser AGB:
1.1. Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte oder Angebote, die die Lieferung oder Vermietung von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen durch die MKT Kälte und Klimatechnik GmbH (im Folgenden kurz „MKT“) betreffen; davon umfasst sind insbesondere, aber nicht ausschließlich, die folgenden Unternehmensbereiche:
a) Handel mit Kälte und Klimageräten (insbesondere Gastronomiegeräte und Verbrauchsmaterialien im Bereich Gastronomie)
b) Dienstleistungen im Bereich der Gastronomie und im privaten Bereich (insbesondere Reparatur von Klima/Kälte und Großküchentechnik)
c) Verkauf und Planung von Großküchentechnik
1.2. Sofern MKT mit einem Kunden eine andauernde Geschäftsbeziehung eingeht, so gelten diese AGB als Rahmenvereinbarung für diese Geschäftsbeziehung. Wider-spricht eine in einem Rechtsgeschäft vereinbarte Bedingung diesen AGB, so ist diese widersprüchliche Bestimmung nur wirksam, wenn ausdrücklich ein Abgehen vom betreffenden Punkt der AGB vereinbart wird.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich von MKT anerkannt wurden.
2. Begriffsbestimmungen:
Nachstehend werden die in diesen AGB verwendeten Begriffe näher definiert. Sofern in einzelnen Rechtsgeschäften dieselben Begriffe verwendet werden, sind die nachstehen-den Definitionen auch zur Auslegung von Begriffen in sämtlichen von MKT abgeschlossenen Rechtsgeschäften heranzuziehen, es sei denn, ein Begriff ist ausnahmsweise in einem Rechtsgeschäft eigenständig definiert:
2.1. „Kunde“ ist jeder Vertrags- und/oder Verhandlungspartner von MKT, insbesondere jeder Käufer, Mieter oder Besteller einer Ware und jeder, der seine Waren/Großküchengeräte durch MKT reparieren lässt; dies unabhängig davon, ob bereits ein Vertrag zustande gekommen ist oder nicht.
2.2. „Leistung“ ist jedes materielle oder immaterielle Produkt, jede materielle oder immaterielle Lieferung, und jede materielle oder immaterielle sonstige Leistung von MKT, egal welcher Art.
2.3. „Ware“ ist jedes Produkt, das von MKT angeboten bzw. vertrieben wird bzw. jedes Produkt, das von MKT angekauft wird oder über dessen Ankauf mit einem Kunden verhandelt wird.
2.4. „Bestellung“ ist der verbindliche Antrag des Kunden auf Erbringung einer Leistung durch MKT, insbesondere der Antrag auf Lieferung einer Ware oder Durchführung einer Dienstleistung (z.B. Planung oder Reparatur).
2.5.„Auftrag“ („Vertrag“) ist das zwischen MKT und dem Kunden zustande gekommene Rechtsgeschäft.
3. Bestellung, Auftrag, Leistung:
3.1. Angebote, Werbeaussendungen oder sonstige Ausschreibungen von MKT stellen lediglich Aufforderungen zur Abgabe von Bestellungen an Kunden dar und sind freibleibend und unverbindlich.
3.2. Vom Kunden an MKT gerichtete Bestellungen stellen verbindliche Angebote des Kunden zum Vertragsabschluss dar. Sie sind bindend und können vom Kunden – vorbehaltlich besonderer gesetzlicher Vorschriften – nicht widerrufen werden. Nach Prüfung der eingegangenen Bestellung wird MKT dem Kunden binnen einer angemessenen Frist die bestellte Ware liefern. Stillschweigen seitens des Kunden oder MKT ist keinesfalls als Zustimmung oder Annahme eines Angebotes bzw. einer Bestellung zu werten.
3.3. MKT behält sich ausdrücklich das Recht vor, Bestellungen von Kunden abzulehnen. Eine Ablehnung der Annahme einer Bestellung kann beispielsweise auf Liefer-schwierigkeiten oder andere marktabhängige, von MKT nicht beeinflussbare Um-stände zurückzuführen sein. Allgemein steht es MKT jedoch frei, eine Bestellung ohne Begründung abzulehnen. Ein ausdrücklicher Hinweis an den Kunden kann dabei unterbleiben. Abgesehen von einem etwaigen Rückforderungsanspruch auf ein bereits bezahltes Entgelt, stehen dem Kunden aufgrund der Nicht-Durchführung der Bestellung keinerlei wie immer gearteten Ansprüche zu.
3.4. MKT behält sich weiters ausdrücklich das Recht vor, Bestellungen aus wirtschaftlichen Gründen im Einzelfall in Teilen zu liefern. Aus einer solchen Teillieferung er-geben sich keine wie immer gearteten Ansprüche des Kunden.
3.5. Die aus dem Vertragsverhältnis zu MKT erwachsenden Ansprüche eines Kunden können nur mit vorheriger Zustimmung von MKT an einen Dritten übertragen oder abgetreten werden.
3.6. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Abbildungen von Produkten und Waren nicht völlig mit der tatsächlich gelieferten Ware übereinstimmen müssen. Insbesondere Abweichungen infolge einer Weiterentwicklung eines Produktes (zB. Materialänderungen) werden vom Kunden akzeptiert, sofern die geänderte Eigenschaft nicht ausdrücklich vom Kunden bedungen wurde und die Änderung dem Kunden objektiv nicht zum Nachteil gereicht. MKT übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf der Homepage, in Printmedien, bild- und tonunterstützten Werbeaussendungen oder sonstigen Medien bereitgestellten In-formationen und behält sich Irrtümer, insbesondere in Bezug auf Preisauszeichnungen, ausdrücklich vor. MKT übernimmt keine Garantie für die Übereinstimmung der auf den Webseiten angezeigten Farben mit den tatsächlichen Farben, weil die Farbwiedergabe unter anderem von der Qualität des vom Kunden benutzten Computers oder auch von dem vom Hersteller eines Produktes zur Verfügung gestellten Bildmaterial abhängig ist.
3.7. Wünscht ein Kunde eine vom ursprünglichen Angebot von MKT abweichende oder darüber hinausgehende Vertragserfüllung (Zusatzleistung), schuldet MKT eine solche nur nach gesonderter ausdrücklicher und schriftlicher Vereinbarung. MKT ist berechtigt, für jede vom ursprünglichen Angebot abweichende Leistungserbringung ein zusätzliches angemessenes Entgelt zu fordern.
4. Lieferung, Versand:
4.1. Lieferungen durch MKT sind kostenpflichtig, sofern im Einzelfall nicht schriftlich Kostenfreiheit vereinbart wurde. Die Wahl von Versandart und –weg bleibt MKT vorbehalten, sofern nicht im Einzelfall schriftlich eine besondere Vereinbarung getroffen wird. Es besteht insbesondere keine Verpflichtung für MKT, die billigste Beförderungsart zu wählen. Die Verpackung erfolgt in handelsüblicher Weise. Darüber hinausgehende Verpackungen erfolgen nur auf ausdrückliche Weisung des Kunden und gehen auf Kosten des Kunden. Die Entsorgung der Verpackung hat der Kunde auf eigene Kosten zu veranlassen. Express- und Luftfrachtzuschläge sowie Zollkosten sind vom Kunden zu tragen und werden gesondert verrechnet. Eine Transportversicherung der Ware wird seitens MKT nur auf ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Wunsch des Kunden abgeschlossen; die Kosten einer solchen Transportversicherung trägt der Kunde.
4.2. MKT steht es frei, die Bestellung eines Kunden durch schriftliche Erklärung oder durch Lieferung der bestellten Ware anzunehmen. Nimmt MKT die Bestellung schriftlich an, so verpflichtet sich MKT, dem Kunden die bestellte Ware binnen einer angemessenen Frist zu liefern.
4.3. MKT ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, mit dem Kunden eine abweichende Lieferfrist zu vereinbaren. Verzögert sich die Lieferung jedoch infolge von der Sphäre des Kunden zuzurechnenden Umständen (z.B. verspätete Zusendung notwendiger Informationen, Zahlungsverzug), so verschiebt sich der vereinbarte Liefertermin ebenfalls um diese Dauer.
4.4. Für die Einhaltung der Lieferfristen reicht das rechtzeitige Übergeben der Ware an das Versandunternehmen seitens MKT, sofern die Lieferung nicht durch MKT selbst erfolgt; MKT haftet dem Kunden insbesondere nicht für Verzug oder eine Lieferverzögerung seitens des Versandunternehmens bzw. Paketdienstleisters. Sofern ausdrücklich eine Selbstabholung der Ware durch den Kunden vereinbart wurde, so ist es ausreichend, wenn MKT die Ware am letzten Tag der Frist zum letztmöglichen Abholzeitpunkt am vereinbarten Abholort bereithält.
4.5. Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt sowie andere Ereignisse außer-halb des Einflussbereiches von MKT, insbesondere auch Lieferverzögerungen seitens der Vorlieferanten, berechtigen MKT dazu, gänzlich vom Vertrag zurückzutreten oder bei bereits erfolgten Teillieferungen wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Für einen Schaden aus derartigen Betriebsstörungen, aus Ereignissen höherer Gewalt und aus Ereignissen außerhalb des Einfluss-bereichs von MKT haftet MKT nur bei Vorsatz.
5. Gefahrenübergang, Annahmeverzug:
Mit Abgang der Lieferung aus dem Werk bzw. Lager von MKT, im Falle direkter Lieferung ab Abgang aus dem Werk bzw. Lager des jeweiligen Lieferanten, geht die Preisgefahr auf den Kunden über; dies unabhängig von einer für die Lieferung allenfalls gesondert vereinbarten Preisregelung. Dies bedeutet, dass der Kunde nicht berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu fordern, wenn die Ware nach Abgang aus dem Werk bzw. Lager ohne Verschulden oder nur aufgrund leichter Fahrlässigkeit von MKT verloren geht, untergeht oder beschädigt wird.
6. Preise und Zahlungsbedingungen:
6.1. Die von MKT im Internet oder in Broschüren etc. ausgewiesenen Preise verstehen sich in Euro exklusive 20 % Umsatzsteuer ab Werk bzw. Auslieferungslager von MKT.
6.2. Im Falle von längerfristigen Vertragsverhältnissen zwischen MKT und einem Kun-den (z.B. bei Serviceverträgen, die über ein bestimmtes Service hinausgehen, und bei Mietverträgen über Geräte) verändern sich die laufenden Entgelte in jenem Ausmaß nach oben oder nach unten, in dem sich – unabhängig vom Willen von MKT – unmittelbar mit der Leistung von MKT zusammenhängende Kosten (Abgaben, Steuern, Kosten des Herstellers etc.) ändern. Daraus resultierende Preiser-höhungen werden dem Kunden mittels Rechnung bekanntgegeben und ist ab diesem Zeitpunkt vom Kunden das erhöhte Entgelt zu bezahlen. Im Übrigen wird Wertsicherung der laufenden Entgelte entsprechend des Index der Verbraucher-preise 2015 (VPI 2015) oder entsprechend eines an dessen Stelle tretenden Verbraucherpreisindex vereinbart. Als Ausgangsbasis dient die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl.
6.3. Rechnungen von MKT – auch Teilrechnungen – sind 7 Tage nach Erhalt netto, spesen- und abzugsfrei, insbesondere ohne Skontoabzug, zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Wechsel oder Schecks sowie Barzahlungen werden nicht angenommen. Es ist MKT vorbehalten, eingehende Zahlungen auf allfällige mehrere Forderungen nach Er-messen von MKT zu widmen.
6.4. Gerät der Kunde mit der Bezahlung des Entgelts um mehr als ein fünftägiges Respiro in Verzug, ist MKT berechtigt, unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Bei Verzug fallen darüber hinaus unverzüglich ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % p.a. über dem jeweils verlautbarten Basis-zinssatz an. Allfällige übliche Mahn- und Inkassospesen oder tarifmäßige Rechtsanwaltskosten sind im Verzugsfall ebenfalls vom Kunden zu tragen. Sollte der Kunde MKT ein Lastschriftmandat erteilt haben und eine Lastschrift mangels Kontodeckung rückgebucht werden, ist der Kunde verpflichtet, MKT alle durch die Rückbuchung entstehenden Mehrkosten zu ersetzen.
6.5. Wird dem Kunden im Einzelfall gesondert eine längere Zahlungsfrist eingeräumt oder wird gesondert eine Ratenzahlung vereinbart, so stellt dies keine Hinaus-schiebung der Fälligkeit dar. Es wird lediglich für die vereinbarte Dauer auf die weitere Betreibung der bereits fälligen Forderung verzichtet. Gerät der Kunde mit der Bezahlung auch nur einer Rate in Verzug oder hält er den gestundeten Zahlungstermin nicht ein, so ist die gesamte Forderung zuzüglich der oben angeführten Verzugszinsen seit Fälligkeit sofort zu bezahlen (Terminverlust).
6.6. Bei erforderlichen Arbeiten zu folgenden Zeiten ist MKT berechtigt, Zuschläge in folgender Höhe auf den vereinbarten Preis zu verrechnen, wobei jeweils auf den Beginn der Arbeiten durch MKT abzustellen ist:
– Arbeitsbeginn zwischen Freitag, 16:30 Uhr, und Samstag, 13:00 Uhr: 50 % Zuschlag
– Arbeitsbeginn zwischen Samstag, 13:00 Uhr, und Samstag, 20:00 Uhr: 50 % Zuschlag
– Arbeitsbeginn am Samstag, ab 20:00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen (ganztags): 100 % Zuschlag
Ein vorheriger Hinweis auf diesen Preiszuschlag hat seitens MKT nicht zu erfolgen.
7. Eigentumsvorbehalt:
7.1. Die Ware verbleibt bis zur Erfüllung sämtlicher, MKT gegenüber dem Kunden aus dem jeweiligen Vertrag zustehender Ansprüche, insbesondere bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungen samt Zinsen und Nebenkosten, im alleinigen Eigentum von MKT (Vorbehaltsware), und zwar auch dann, wenn einzelne Teile bereits bezahlt sind.
7.2. Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde die Ware pfleglich und schonend zu behandeln und trägt das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung.
7.3. Im Falle der Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware an einen Dritten seitens des Kunden ist der Dritte vom Kunden darüber zu informieren, dass ein Eigentumsvorbehalt von MKT an der Ware besteht, und geht die Kaufpreisforderung des Kunden gegenüber dem Dritten bis zur Höhe der Forderung von MKT gegenüber dem Kunden auf MKT über (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
7.4. Wird Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt dies für MKT, ohne dass MKT dadurch verpflichtet wird. Die neue Sache geht in das Eigentum von MKT über. Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit MKT nicht gehörenden Waren erwirbt MKT Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware.
7.5. Bei Pfändung der Vorbehaltsware oder sonstigem Zugriff auf die Vorbehaltsware durch Dritte hat der Kunde auf das Eigentum von MKT hinzuweisen und muss der Kunde MKT unverzüglich die Pfändung oder den sonstigen Zugriff auf die Ware schriftlich anzeigen.
7.6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist MKT berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern oder nach Wahl gegebenen-falls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.
7.7. Bei Zuwiderhandeln des Kunden gegen die Vereinbarungen über den Eigentumsvorbehalt ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des Nettowarenwerts der Vorbehaltsware zuzüglich Spesen (insbesondere Mahn- und Inkasso-kosten) verpflichtet. Die Geltendmachung von über diesen Betrag hinausgehenden Ansprüchen, insbesondere von Schadenersatzansprüchen und den Kosten der Exszindierung im Exekutionsverfahren, wird durch die vereinbarte Vertragsstrafe nicht ausgeschlossen. Die Vertragsstrafe unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach oder stellt er seine Zahlungen ein, so wird zudem die gesamte Restschuld sofort fällig. MKT ist in diesem Falle berechtigt, die sofortige Herausgabe der Ware unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen. Nach Rücknahme der Ware steht es im Ermessen von MKT, die Ware entweder zu veräußern und den erzielten Erlös abzüglich 20 % Wiederverkaufsspesen dem Kunden auf seine noch bestehenden Verpflichtungen gutzuschreiben oder die Ware zum Rechnungspreis unter Abzug allfälliger Wertminderungen zurückzunehmen und dem Kunden für die Zeit seines Besitzes und seiner Benützung der Ware ein angemessenes Benützungsentgelt in Rechnung zu stellen.
8. Gewährleistung, Schadenersatz, Weiterverkauf, Abtretungsverbot
8.1. Ausgenommen die nachstehenden Fälle des Punktes 8., in welchen ausdrücklich eine anderslautende Regelung angeführt wird, schließt MKT gegenüber seinen Kunden die Geltendmachung jeglicher Gewährleistungsansprüche, Ansprüche wegen Verkürzung über die Hälfte und die Irrtumsanfechtung aus. Weiters wird die Haftung für Schäden – ausgenommen Personenschäden – aufgrund leichter Fahr-lässigkeit ausgeschlossen.
8.2.Die Gewährleistungsrechte des Kunden nach den folgenden Bestimmungen setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 UGB) nachgekommen ist, insbesondere die gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt sorgfältig überprüft und offenkundige Mängel sowie Mängel, die bei einer der-artigen Überprüfung erkennbar waren, unverzüglich schriftlich unter genauer Darlegung des Mangels gegenüber MKT angezeigt hat. Versteckte Mängel hat der Kunde unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Als unverzüglich gilt eine Anzeige, wenn sie innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Lieferung der Ware bzw. ab Entdeckung (bei versteckten Mängeln) erfolgt, wobei die Anzeige inner-halb dieser Frist schriftlich bei MKT eingegangen sein muss. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße und fristgerechte Mängelrüge, ist die Gewährleistungsverpflichtung von MKT jedenfalls ausgeschlossen.
8.3. Die Gewährleistungspflicht von MKT besteht nur für solche Mängel, die auf einem Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung durch MKT oder durch die von MKT eingesetzten Erfüllungsgehilfen beruhen und die unter Einhaltung aller vorgesehenen Betriebsbedingungen und bei verkehrsüblichem Gebrauch auf-treten. Instruktionen, die in Prospekten, Gebrauchsanweisungen oder sonstigen Produkt- bzw. Wareninformationen gegeben werden, sowie Pflege- und Montage-hinweise sind vom Kunden strikt zu befolgen, um allfällige Schäden zu vermeiden. MKT haftet nicht für Schäden und Mängel, die aus einer Nichtbefolgung solcher Instruktionen und Pflege- und Montagehinweise resultieren. Es besteht insbesondere keine Gewährleistungspflicht von MKT für Mängel, die auf unsachgemäßer Aufstellung oder Verwendung durch den Kunden sowie diesem zurechenbaren Personen, unsachgemäßer Instandhaltung, unsachgemäße oder ohne schriftliche Zustimmung der MKT ausgeführte Reparaturen oder Änderungen durch Dritte, sowie auf verkehrsüblicher Abnützung beruhen. Die Gewährleistungsverpflichtung von MKT besteht überdies nur für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden waren und während eines Zeitraumes von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges bzw. der Lieferung zu Tage getreten sind. Die Frist für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wird damit auf 12 Monate ab Gefahrenübergang bzw. Lieferung beschränkt.
8.4. Sofern MKT im Einzelfall eine Garantie zugesagt hat, gilt diese nur sofern diese ausdrücklich und schriftlich zugesagt wurde und zudem bei sachgemäßer Verwendung der Ware, insbesondere fachgerechter und ordnungsgemäßer Installierung, Handhabung und Pflege. Von der allfälligen Garantiezusage sind Abnützungen je-der Art ebenso wenig erfasst wie Beschädigungen, welche durch den Kunden oder einen Dritten verursacht werden.
8.5. Bei innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfrist aufgetretenen und ordnungs-gemäß gerügten Mängeln ist MKT nach eigenem Ermessen berechtigt,
a) die mangelhafte Ware an Ort und Stelle nachzubessern (Nachbesserung)
b) sich die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile zwecks Nachbesserung zusenden zu lassen;
c) die mangelhafte Ware bzw. die mangelhaften Teile zu ersetzen (Ersatzlieferung);
d) Ist eine Behebung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, hat MKT auch die Wahl, dem Kunden statt Nachbesserung oder Ersatzlieferung eine angemessene Preisminderung zu gewähren.
8.6. Von MKT im Rahmen der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung gelieferte Ware bleibt Eigentum von MKT. Für Ersatzteile und Nachbesserungen gelten dieselben Gewährleistungsbedingungen wie für den ursprünglichen Liefergegenstand, jedoch längstens bis zum Ende der Gewährleistungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstand. Werden die mangelhaften Waren oder Teile zwecks Nachbesserung oder Ersatz zurückgesendet, trägt der Kunde die Kosten und die Gefahr des Transportes.
8.7. Bei Mängeln, die innerhalb der ersten 6 Monate ab Gefahrenübergang bzw. Lieferung geltend gemacht werden, erfolgt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch MKT unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Nebenkosten (wie insbesondere Wegzeitkosten, Arbeitskosten oder Transportkosten o.ä.). Dass der Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bzw. der Lieferung vorhanden war, hat auch innerhalb der ersten 6 Monate der Kunde zu beweisen. Die Geltung der gesetzlichen Vermutung des § 924 ABGB wird ausdrücklich abbedungen.
8.8. Bei Mängeln, die nach den ersten 6 Monaten ab Gefahrenübergang bzw. Lieferung geltend gemacht werden, sind vom Kunden sämtliche Nebenkosten im Zusammenhang mit der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung, wie insbesondere Wegzeit-kosten, Arbeitskosten oder Transportkosten o.ä., zu tragen.
8.9. Alle sonstigen Gewährleistungsansprüche, insbesondere das Recht auf Wandlung oder Preisminderung (auch im Falle des Fehlschlagens von Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung) sowie Schadenersatzansprüche für Mängel, es sei denn der Man-gel wurde von MKT vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen.
8.10. Eine Haftung von MKT für Schadenersatzansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit wird – ausgenommen bei Personenschäden – ausdrücklich ausgeschlossen. Sofern es sich nicht um Personenschäden handelt, haftet MKT daher für Schäden des Kunden nur bei eigenem Vorsatz oder eigenem groben Verschulden oder bei Vor-satz oder grobem Verschulden der für MKT tätigen Erfüllungsgehilfen. Grundsätzlich ausgeschlossen ist eine Haftung von MKT für Folgeschäden und indirekte bzw. mittelbare Schäden. Die Haftung von MKT wird in jedem Fall auf den bei Vertrags-abschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.11. Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren binnen eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber binnen 3 Jahren ab Gefahrenübergang bzw. Lieferung.
8.12. Das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist vom Kunden zu beweisen.
8.13. Bei Weiterverkauf der gelieferten Ware durch den Kunden entfallen gegenüber MKT sämtliche Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung; das Regressrecht gemäß § 933b ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
8.14. Sollte der Kunde selbst aufgrund des österreichischen Produkthaftungsgesetzes oder ähnlicher ausländischer Bestimmungen zur Haftung herangezogen werden, so verzichtet er MKT gegenüber ausdrücklich auf jeden Regress, insbesondere jenen im Sinne des § 12 des österreichischen Produkthaftungsgesetzes oder ähnlicher ausländischer Bestimmungen
8.15. Die Abtretung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen oder dergleichen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch MKT unzulässig.
9. Rechtswahl, Gerichtsstand:
9.1. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder aus einem Vertragsverhältnis zwischen MKT und seinen Kunden gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes als vereinbart. Dies gilt auch für Fragen über das Zustandekommen und die Aus-legung dieser AGB und des Vertrages.
9.2. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder aus einem Vertragsverhältnis zwischen MKT und seinen Kunden wird das am Sitz von MKT örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart.
10. Adressänderung:
Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse und der bekannt gegebenen Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) nachzuweisen und unaufgefordert und unverzüglich an MKT bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits vollständig erfüllt ist. Wird diese Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen und Waren an den Kunden auch dann als zugegangen, wenn sie an die MKT zuletzt bekannt gegebene Adresse bzw. an die zuletzt bekannt gegebenen Kontaktdaten (E-Mail) gesendet wurden. Es obliegt dem Kunden, den Zugang seiner Änderungsmitteilung im Einzelfall nachzuweisen. Der Kunde haftet selbst für alle aus einer unterlassenen Bekanntgabe einer Adressänderung und/oder Bekanntgabe einer Änderung seiner Kontaktdaten resultierenden Schäden.
11. Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung von MKT ist unter http://www.mkt-kaelte.at ersichtlich. Auf Wunsch des Kunden kann ihm diese auch in physischer Form oder per E-Mail übermittelt werden.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen